An der Rundfahrt dürfen nur zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung teilnehmen. 6 km/h Maschinen, dürfen dann teilnehmen, wenn für diese eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt.
Bitte beachten Sie bei der Teilnahme auch folgendes Merkblatt: Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchstumsveranstaltungen
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